Zustandsüberwachung nach DIN 4133.11, EN 13084-1 Eurocode 3 Teil 3-1 & 3-2
Schornsteine sollen regelmässig mind. alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Auszug aus der DIN 4133:
Schornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind gegebenenfalls hierfür vorgeschriebene kürzere Zeitabstände für Inspektionen und Wartung zu beachten.
Bei sehr starker chemischer Beanspruchung und bei Überdimensionierung als Maßnahme gegen Korrosion ist die Überprüfung in kürzeren Abständen durchzuführen. Auch der begehbare Innenraum zwischen Trag- und Innenrohr muß in die Prüfung einbezogen werden.
Über die Inspektionen ist ein Protokoll anzufertigen
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